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keine Bange die prüfen,
bei der Anmeldung zur Gemafreistellung, musst Du Angaben zu deinem Song machen Koponist Textdichter Werke Nr. ISRC Länge. ect.
Wenn Du da falsche Angaben machst und mal eine Verkaufszahl von 10.000 erreichst werden sich da einige drann setzen und nachsehen woher du deine Ideen hast.
Dann kommt erstens die Nachforderung bis zum 100 fachen der Lizenzgebühr,
also 32 € /Tonträger statt 32 ct.
Dazu ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung bzw Betrug weil du mit falschen Angaben dir eine Leistung erschlichen hast.
Dazu ein Strafverfahren wegen Diebstahl geistigen Eigentum.
Anhand des Frequenzmuster Stellt jeder fest wenn das Original vorliegt wovon das ist.
ich führe zu jeder Spur eine Dokumentation.
ZB:
spur 1 - melodie Jazzgitarre MIDI Jack Wilson Interpretation Winterreise - Schubert GEMA frei
Spur 2 - Kopie spur 1 MIDI VSTI als Streicherquartet
Spur 3 - Hooks aus Spur 2 auf Melodie Tom aus Midi VSTI auf Analog
Spur 4 - Drums 1 Kopie aus ISRC DE GN3 07 00509 Spur 17 - Urheber J Wilson/Anna Köhler GEMA frei
und so weiter.
In der Gemafreistellung gibst du nur an Komponist Textdichter Bearbeiter hast aber die Entstehung dokumentiert dagegen kommt so schnell keiner an.
Dieser Song erinnert an "Spiegel von Tic Tac To" da das Werk von mir ist habe ich auch eine Gemafreistellung von 5000 Datenträger verlangt.
die bekam ich auch binnen 24 Stunden per Fax.
Als die Platte auf den Markt kam fand das label von Tic Tac To einen widererkennungswert zu Tic Tac To.
Durch die Dokumentatione und Einzelaufnahmen der einzelnen Spuren konnte ich beweisen, das es aus meiner Feder Stammt.
Es geht nicht darum, dass man denen im vorfeld beweist, dass die Urheberschaft von dir ist - nur kannst du davon ausgehen wenn du das über eine Plattform vertreibst oder das ein Hit wird, dass man da etwas genauer nachsieht.
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@wilsonrecords:
Manchmal habe ich das Gefühl, als Komponist,
Produzent und Verkäufer meiner eigenen Musik
bin ich ein Schwerverbrecher.
Mach Dir mal die Mühe, und gib Folgendes
in Google ein: Adelbert von Deyen - Sternzeit.
"Sternzeit" von 1978 war meine erste LP und
es gibt sie nicht mal als CD. Da laden irgend-
welche Leute die LP's (!) hoch und bieten die
Musik zum Download an! Fast alle Angebote
zum Kauf oder Download, die Du von meinen
LP's via Google findest, sind illegal! Tausende!!!
Und die GEMA, die ich diesbezüglich angerufen
habe, interessiert das nicht. Ich bin laut deren
Angabe der Urheber und muss mich selbst um
diese illegalen Angebote bzw. die Abmahnung
der kriminellen Anbieter kümmern. Übrigens
haben die zu ihren Werbezwecken auch Bilder
von meiner Website kopiert. Die wahren Ver-
brecher laufen frei herum und kassieren ab.
Und ich bin am Ende als Opfer der Dumme
und werde unter Umständen noch zum Täter
gemacht. Wie krank ist diese Welt eigentlich?
P.S.: Man kann übrigens alle meine LP's und
CD's im WWW downloaden. 99% der Angebote
sind illegal. Viele Tausende!
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@Adelbert
Mit der Problematik bist Du aber sicherlich nicht der einzige. Den Kampf zwischen Musikindustrie und Musikhörern wird es immer geben. Und die Musikindustrie wird diesen immer verlieren. Bestes Beispiel ist doch, daß nun seit einiger Zeit DRM-freie Songs verkauft werden. Warum erst Kunden verärgern und dann zurückrudern? Und für jeden Kopierschutz wird es immer entsprechende Methoden geben, diesen zu umgehen (z.B. legal mittels Tunebite).
@WilsonRecords
Es sieht so aus, als hätten wir in beiden Threads immer aneinander vorbeigeredet. Mir ging es immer nur darum, daß man nicht in der Pflicht steht, Mitglied bei der GEMA zu sein. Pflicht ist es aber als GEMA-Mitglied, jedes seiner Werke dort zu melden. Das war aber schon von Anfang an klar.
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@Junker:
Das ändert meines Wissens aber nichts an der Tatsache,
daß Du als Nicht-Mitglied der GEMA trotzdem eine Freistellung
beantragen musst, und zwar für jede neue Produktion!
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@ Junker
Das ist schon klar man muss nicht und es immer eine Sache seiner eigenen Position.
Mache ich (ich spreche von mir)eine Auftragsarbeit dann soll der Verlag das auch bei der Gema einstellen, dann bin ich zwar nicht GEMA mitglied aber der Verlag erhält GEMA Tantiemen. von denen ich dann je nach Vertrag meine Anteile
also es kommt immer auf den einzelfall an - aber grundsätzlich muss jeder tonträger von der gema frei gestellt werden
Dabei seit: 06.03.2007
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Zitat:
Original von Adelbert von Deyen
@Junker:
Das ändert meines Wissens aber nichts an der Tatsache,
daß Du als Nicht-Mitglied der GEMA trotzdem eine Freistellung
beantragen musst, und zwar für jede neue Produktion!
Schöne Idee mit der CD, aber habt ihr in heutigen Zeiten des Web 2.0 auch schonmal über eine digitale Veröffentlichung nachgedacht?
Mittlerweile geibt es viele Anbieter mit verschiedensten Angeboten. In eurem Fall kommt wohl mur ein Anbieter an, bei dem ihr kein finanzielles Risiko tragt. Hier wäre mein Tipp
Mit www.dooload.de kann jeder seine Musik ohne finanzielles Risiko weltweit in allen großen Online Stores wie iTunes, Musicload und Co veröffentlichen (das ist tatsächlich einmalig, denn wer nichts verdient, bezahlt auch nichts!). Die Macher unterstützen mit Hilfe diverser Tools (Newsletter, Banner, Shop) ihre Künstler aktiv bei der Künstlerselbstvermarktung. Zudem gibt es für die Artists die Möglichkeit in der Musikcommunity wichtige Kontakte zu Fans, anderen Bands, Veranstaltern und Labels zu knüpfen. Das Rundum-Paket wird durch regelmäßige Band-Contests, bei denen die Künstler Festival-Auftritte & Support-Gigs gewinnen können abgerundet. Meiner Meinung nach eine sehr schöne und vor allem faire Sache!