Hy!
Weiß jezz ni genau, ob das schonmal Thema war (hab nix gefunden, oder bin zu blöd zu suchen), wenn ja sorry, wenn nein...
... dann hab ich da mal ne Frage:
Ich hab mit zwei Freunden eine kleine Band und wir würden, wenn wir genug Lieder zusammen haben gerne eine CD herausbringen, die man dann kaufen kann. Wir wollen dadurch ni reich werden, und vllt sogar bloß zum Selbstkostenpreis verkaufen, aber es wäre halt schön, wenn man eine "eigene CD" hätte.
Irgendwie find ich aber nirgendswo Tipps oder so, wie man das anstellt. wo und wie man die CD machen kann (also Aufnahme, und Pressen und so) weiß ich schon so ungefähr, also angenommen, wir haben jezz unsere CDs, wie gehts weiter? was is mit Steuern und so?
Danke schonmal für die Antworten.
Dabei seit: 17.03.2007
Beiträge: 754
Wohnort: Lörrach(D)/Montreaux
(CH)
RE: eigene CDs verkaufen?
Wenn das eigene Lieder sind: Muss man auf jeden Fall die Mwst. abführen.
Wenn es Cover sind kommt halt noch die Gema dazu und im Vorfeld muss man sich auch noch die Erlaubnis der Urheber einholen um da nicht eine Überraschung zu erleben wenn man Post von einem oder mehren Anwälten bekommt.
Was das verbreiten angeht:
-Man könnte z.B. in verschiedenen Läden fragen ob sie die CD zum Verkauf auslegen (sowas sieht man gerade in Musikgeschäften immer wieder)
-oder man nimmt sie zu den Auftritten mit.
-Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich auch der Verkauf im Internet( z.B. "Ebay" oder auf eigener Homepage)
-Auch zur Werbung ist das Internet sehr nützlich.(auf Internetseiten und Homepages)
-verschiedenen Radiosendern eine CD zur Verfügung zu stellen wäre ebenfalls keine schlechte Idee um erstmal bekannter zu werden.
Für die Promotion würde ich mich an UKW / Web-Radios wenden,
diese können zum einen direkt Feedback vom Hörer einholen und
sie helfen in der Regel und dies auch über Jahre oder wende dich
an div. Musikmagazine ..
__________________ "Sie haben die Tür kaputt gemacht!"
Das ganze, also die Stücke unters Volk zu bringen geht ja auch, ohne das ICH MICH bei der GEMA anmelde, bringt das irgendwelche ernsten Nachteile?
Und wegen Steuern, also Mehrwertsteuer... mehr ni? Kenn mich da halt gar ni aus, aber was is mit ... keine Ahnung... Einkommenssteuer, oder Umsatzsteuer...? Komm die ni auch noch irgednwie dazu, oder verhau ich da grad was...
@benny111: warum Illusion? Wie gesagt, unser Ziel is ja ni Profit rauszuschlagen, sondern einfach was zu haben, wo man sagen kann: "Hier, haben wir gemacht
"... Das sich das CD Pressen vllt ni rentiert, is mir bewusst und so oder so, müssen wir ja ersteinmal investieren, aber das bewegt sich in einem machbaren Rahmen.
Registrieren und Mitmachen
Melde Dich kostenlos an und nimm an der Diskussion teil, lerne Nette Leute und Musiker in der Musik Community kennen.
Neben dem Forum erwarten Dich noch andere möglichkeiten, wie Chat, komplette Profil Daten usw..
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 4.096
Wohnort: 33129
In Bezug auf die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer solltet Ihr Euch am beten Mal von einem Steuerberater beraten lassen. Stichwort: Vorsteuerabzugsberechtigt
Um MwSt. auf Rechnungen ausweisen zu können, müßt Ihr auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden - ab einem gewissen Jahresumsatz MÜSST Ihr die Mehrwertsteuer ausweisen. Wenn Ihr unter dem bestimmten Umsatz bleibt, könnt Ihr aber beantragen, die MwSt. trotzdem ausweisen zu dürfen.
Das ganze hat natürlich nicht nur Vorteile, sondern auch Nachteile. Das Finanzamt könnte Euch der Liebhaberei bezichtigen. Heißt: Ihr macht nicht genügend Umsatz. Und das hätte zur Folge, daß Ihr z.B. beim Kauf neuer Instrumente die MwSt. derselben nicht mehr mit Euren Einnahmen gegeneinander verrechnen könnt.
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 4.096
Wohnort: 33129
Erstmal ist es gut, daß Du Dir vorher Gedanken machst, bevor Du Deine "Ware" bei Ebay verkaufst.
Fakt wird sein, daß Du CDs mit einer Gewinnerzielungsabsicht verkaufen möchtest. Wenn Du jeden Monat zwei CD zum Verkauf anbietest, hast Du wahrscheinlich Glück und alles läuft glatt.
Verkaufst Du mehr, bekommst Du schlimmsten Fall Post von irgendeinem Abmahnverein. Dieser wird Dir dann eine Rechnung zuschicken und Dich gleichzeitig dazu auffordern, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man Dir vorwirft, bei Ebay gewerbsmäßig zu handeln. Unterschreibst Du diese, wird das wohlmöglich als Schuldanerkenntnis gewertet werden können.
Eine 100%ige Regelung gibt es nicht, ab wann jemand gewerbsmäßig handelt; das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich, was man anhand diverser Urteile sehen kann.
Das Landgericht Berlin hat beispielsweise eine Frau am 05.09.2006 zu einer vierstelligen Strafe verdonnert, weil ein Berliner Rechtsanwalt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen sie durchgesetzt hat. Die Frau hatte lediglich 93 Artikel verkauft ... darunter gebrauchte Kleider ihrer Kinder und Haushaltsgegenstände. Az. 103 O 75/06
Daher nochmal der Appell:
Laß Dich von einem Rechtsanwalt beraten. Bei einer Beratung gab es damals gemäß BRAGO (Rechtsanwaltsgebührenordnung) eine sog. Kappungsgrenze, wodurch dem Klient nicht willkürlich das Geld aus der Tasche gezogen werden konnte.
Am besten ist es, Du rufst einen RA in Deiner Nähe an und läßt Dich direkt zu diesem verbinden. Dann schilderst Du ihm Dein Vorhaben, sagst, Du hättest gerne einen Termin bei ihm UND FRAGTS VORAB, mit welchen Kosten Du für eine Erstberatung zu rechnen hast.
[DIESES IST KEINE RECHTSBERATUNG § 1 S.1 RBerG !!!]
Dabei seit: 12.01.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Dortmund
RE: eigene CDs verkaufen?
...Bei uns bekommst des alles aus einer Hand...
und noch dazu mega günstig da ich neben Manager Des Musik Labels Nord Ost Köln eben auch Produzent von hardcore dvds bin, haben wir durch unsere DVD und CD Auflagenmenge nen spitzen Pressebonus die wir an unsere Kunden gerne weitergeben.....
würden dann einfach mit reinlaufen lassen in unsere production...etc pp
ähm thema Vermarktung,,,,,hmm
haun wa einfach in den Verteiler mit rein wa? näheres erkläre ich dann später zwinker
meldet euch doch mal über MSN???
danke
freue mich schon
bin übrigends 28
und Heiße Markus V
Inh./Produzent/Manager
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 12
Wohnort: neuwied
Musik - veröffentlichen - CDs verkaufen.
Vergiss mal schnell die guten ratschläge wegen MST das ist zweitrangig. da kannst du als freiberufler 2 - 3 jahre mit warten.
wichtiger ist es sich zunächst die rechte sichern, dann veröffentlichen, dann verkaufen.
auch die dinge mit den abmahnvereinen kannst du vergessen, solange du dich an die regeln hälst.
1. einen Song bauen
2. den Song veröffentlichen
3. vor herstellung einer CD sich die Gemafreistellung besorgen ********
4. die CD herstellen
5. promotion machen und verkaufen
**********die gemafreistellung verlangt jedes presswerk, auch als selbstbrenner musst du das freistellen lassen, die gema prüft hier nur ob der komponist - textdichter oder der verlag gemamitglied ist und du gema bezahlen must.
egal ob gema oder nicht hast du die gemafreistellung kann dich der abmahnverein mal
Dabei seit: 11.07.2006
Beiträge: 2.212
Wohnort: Nähe Flensburg
@wilsonrecords:
Ich persönlich bin z.B. als Berufskünstler nicht
mehrwertsteuerpflichtig, und das schon seit
vielen Jahren. Wer behauptet, dass man sich
als Selbstbrenner eine Gemafreistellung
besorgen muss?
Dabei seit: 17.03.2007
Beiträge: 754
Wohnort: Lörrach(D)/Montreaux
(CH)
Das sagt die GEMA:
Zitat:
Jede Produktion mit Audioinhalten ist bei der GEMA vorab anzumelden um diese für die Produktion, nach Prüfung geschützter Inhalte, freizugeben (GEMA-Freistellung). Beinhaltet die Produktion sogenannte „gemapflichtige“ Inhalte, müssen Gebühren an die GEMA abgeführt werden. „Gemapflichtig“ sind Musikstücke, die bei der GEMA oder einer vergleichbaren Organisation im Ausland (z.B. SUISA in der Schweiz, AUME in Österreich) von Autoren, die bei dieser Mitglied sind, angemeldet wurden. GEMA-frei sind Stücke, deren Urheber seit mindestens 70 Jahren verstorben sind.....
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 4.096
Wohnort: 33129
Zitat:
Original von Jasonwilliams
„Gemapflichtig“ sind Musikstücke, die bei der GEMA oder einer vergleichbaren Organisation im Ausland (z.B. SUISA in der Schweiz, AUME in Österreich) von Autoren, die bei dieser Mitglied sind, angemeldet wurden.
Also, bin ich kein Mitglied in einer dieser Vereine und melde mein Musikstück auch entsprechend NICHT an, ist dieses somit auch nicht "gemapflichtig", oder?
Dabei seit: 17.03.2007
Beiträge: 754
Wohnort: Lörrach(D)/Montreaux
(CH)
bei der masse was es da gibt blicken die halt nicht durch....ist bei der GEZ ja auch so, dass es da viele gibt die da dran vorbeikommen.
Fakt ist, aber das die auf der anderen Seite mal ganz schnell auf der Matte stehen können (gerade wenn man anfängt öffentlich aufzutretten hat man schnell einen von den "Spionen" am Hals) und das Risiko, dass man in seinen Lieder irgendwas drin hat, was es so oder ähnlich schon gibt und geschützt ist, ist ebenfalls nicht gerade klein.......und wenn das der Fall ist ziehen die dir die Hose runter.
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 4.096
Wohnort: 33129
Zitat:
Original von Jasonwilliams
... und das Risiko, dass man in seinen Lieder irgendwas drin hat, was es so oder ähnlich schon gibt und geschützt ist, ist ebenfalls nicht gerade klein ...
Ach, das ist doch alles Auslegungssache !!!
Auch in diesem Thread:
"Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist..."
Wenn in meinem Lied 8 Viertelnoten mit den Notenwerten 2xC, 2xD, 2xE und 2xF nacheinander vorkommen, ist das sicherlich nicht gerade kreativ, um es als schützenswert ansehen zu können.
Spiele ich aber 3 mal je 2 Achtelnoten, 1 Achtelnote und eine Achtelpause, unterstellt man mir wohlmöglich, ich würde einen auf "Ententanz" machen, oder?
Und als könnte die GEMA mein Lied mit allen anderen Liedern abgleichen und mir ggfls. sagen "Ey, so etwas Ähnliches gibt es doch schon."
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 12
Wohnort: neuwied
Zitat:
Original von Jasonwilliams
bei der masse was es da gibt blicken die halt nicht durch....ist bei der GEZ ja auch so, dass es da viele gibt die da dran vorbeikommen.
Fakt ist, aber das die auf der anderen Seite mal ganz schnell auf der Matte stehen können (gerade wenn man anfängt öffentlich aufzutretten hat man schnell einen von den "Spionen" am Hals) und das Risiko, dass man in seinen Lieder irgendwas drin hat, was es so oder ähnlich schon gibt und geschützt ist, ist ebenfalls nicht gerade klein.......und wenn das der Fall ist ziehen die dir die Hose runter.
Das mag sein, dass da viele durchgehen, aber wenn die einen bekommen dann zahlt man.
Die Gefahr des bezahlen besteht weniger durch Gema, die Gefahr besteht bei den Abmahnvereinen.
Es ist eine Abzocke:
Der gesetzgeber sieht zwar vor, dass man sich die Freistellung holt, die GEMA stöhnt bei mir immer und schickt mir dann ne Rechnung über 0,--€
Ein Abmahnverein hat das Recht zu Fragen wenn du es drauf ankommen läßt und die klagen, dann entsteht aber ein Streitwert und da die Vorschrift sagt du musst das Ding mit der GEMA machen und du hast es nicht gemacht, dann hast du einen Fehler gemacht und verlierst gegen den Verein dann wird ein streitwert von 0 € festgelegt und du zahlst an den Rechtsanwalt die Mindestgebühr.
@Adelbert von Deyen,
Is klar als Freiberufler kann man auf Umsatzsteuer verzichten, ist aber oft nicht ratsam. lass dir von deinem Steuerberater ausrechnen.
eine Studioaustattung z.B. 10.000 Das Auto womit du zu Veranstaltungen fährst hat 15000 gekostet daraus bekommst du 19% als Vorsteuer Du selbst zahlst aber als Künstler auf Gagen, CD Verkauf, Honorare nur 7%
ZU DEINER FRAGE GEMA ALS Selbstbrenner
Zitat aus der GEMA:
JA. Sie müssen aber dennoch einen Lizenzantrag ausgefüllt bei der GEMA einreichen und für GEMA-pflichtige Musik die entsprechenden Vergütungen bezahlen. Sie erhalten in diesem Fall keine Freistellung seitens der GEMA. Die Lizenz gilt erst nach Bezahlung der auf dem Lizenzantrag basierenden Rechnung als erteilt. Die Einräumung der Nutzungsrechte mit Zahlung der Vergütung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, dass Rechte Dritter beachtet werden und alle Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte) und sonstige Rechte vor Herstellung erworben werden müssen. Sie können jedoch bereits mit der Vervielfältigung beginnen, sobald der Lizenzantrag bei der GEMA eingereicht wurde.