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Zum Ende der Seite springen Musik / Samples privat verkaufen?
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Tony Tony ist männlich


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Lampe Musik / Samples privat verkaufen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo

Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage. Ich möchte privat Samples verkaufen. Für alle die nicht wissen was Samples sind: Es sind elektronische Instrumente/Drums im Wav Format. Meine Frage ist nun: Ist es erlaubt privat über die eigene Homepage die Samples zu verkaufen und ab wann brauch ich ein Gewerbe. Wäre dankbar für ein paar Tipps und Hilfe da ich auf dem Gebiet kaum Erfahrungen habe.



__________________
http://www.myspace.com/toniferrismusic


30.05.2007 23:07 Tony ist offline Beiträge von Tony suchen Nehmen Sie Tony in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Tony in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Tony anzeigen
Urtyp Urtyp ist männlich


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RE: Musik / Samples privat verkaufen? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Jo, schwierig.

1. Rechtsberatung dürfen in Deutschland nur Anwälte usw. durchführen.

2. Jedes Gewerbe muß angemeldet werden. Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird

3. Die Samples für sich dürfen IMHO nicht gehandeltz werden, da Urheberrechte verletzt werden. Aber ich darf wegen 1. keine Rechtsberatung vornehmen.

30.05.2007 23:15 Urtyp ist offline Beiträge von Urtyp suchen Nehmen Sie Urtyp in Ihre Freundesliste auf
Junker Junker ist männlich
Moderator


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Ein Gewerbe solltest Du schon haben. Kostet ca. 20,-
Und da Du vermutlich anfangs keine großen Gewinne erzielen wirst, brauchst Du Dir auch keine Gedanken wegen der Steuererklärung machen.

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30.05.2007 23:16 Junker ist offline E-Mail an Junker senden Beiträge von Junker suchen Nehmen Sie Junker in Ihre Freundesliste auf
Tony Tony ist männlich


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Themenstarter Thema begonnen von Tony


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Zitat:
3. Die Samples für sich dürfen IMHO nicht gehandeltz werden, da Urheberrechte verletzt werden. Aber ich darf wegen 1. keine Rechtsberatung vornehmen.


Urheberrechte werden in meinem Falle nicht verlertzt. Habe mich da schon erkundig ( alle Sounds sind selbst entworfen und somit gibt es keine rechtlichen Probleme) . Aber naja meine Frage ist nur wie kann ich sie verkaufen. Scheint schwerer zu sein als man zuerst denkt.


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30.05.2007 23:25 Tony ist offline Beiträge von Tony suchen Nehmen Sie Tony in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Tony in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Tony anzeigen
Urtyp Urtyp ist männlich


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Zitat:
Original von Tony
Zitat:
3. Die Samples für sich dürfen IMHO nicht gehandeltz werden, da Urheberrechte verletzt werden. Aber ich darf wegen 1. keine Rechtsberatung vornehmen.


Urheberrechte werden in meinem Falle nicht verlertzt. Habe mich da schon erkundig ( alle Sounds sind selbst entworfen und somit gibt es keine rechtlichen Probleme) . Aber naja meine Frage ist nur wie kann ich sie verkaufen. Scheint schwerer zu sein als man zuerst denkt.


Ach so. Dann isses doch einfacher als gedacht. Was Dir gehört, das darfst Du natürlich verkaufen.
Den Gewerbeschein gbts's für ein paar Mark. Und die Buchführung sollte anfangs auch kein Problem sein.

Viel Erfolg!
30.05.2007 23:34 Urtyp ist offline Beiträge von Urtyp suchen Nehmen Sie Urtyp in Ihre Freundesliste auf
wilsonrecords wilsonrecords ist männlich


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urheberechte Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

auch dann wenn das deine samplers sind hat die GEMA anspruch auf prüfung ob die von einem GEMA mitglied sind.
Trotzdem solltest du dir auch auf die Samplers das urheberrecht sichern.

Auch wenn es sich nur um Sampler handelt muss Du eine Gemafreistellung haben.
Auch als Selbstbrenner
07.02.2008 13:07 wilsonrecords ist offline Beiträge von wilsonrecords suchen Nehmen Sie wilsonrecords in Ihre Freundesliste auf
Jasonwilliams Jasonwilliams ist männlich
verbannt wegen Pöbelei

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Zitat:
Original von Tony
[QUOTE]Aber naja meine Frage ist nur wie kann ich sie verkaufen. Scheint schwerer zu sein als man zuerst denkt.


Einfachster Weg: EBAY.......dann könntest das ganze auch noch ausbauen, da einige Keyboards inzwischen auch einen Sampler haben um neue Voices zu erstellen. Wenn du jemanden hast der sich das in so eine Kiste lädt und daraus eine z.B. Tyos2 Voice macht hast es mit einem ganz anderen Markt zu tun, wo du kaum Mitbewerber hast und die Nachfrage sehr hoch ist, da man wie gesagt da fast gar nichts bekommt.
Damit du mal einen vergleich hast: unter dem Namen PEMO werden von einem Musikhaus solche Soundpakete angeboten:
Auf einer CD befinden sich 10 Sounds und kosten 99€......die verkaufen das ohne Ende!
07.02.2008 13:18 Jasonwilliams ist offline Beiträge von Jasonwilliams suchen Nehmen Sie Jasonwilliams in Ihre Freundesliste auf
Junker Junker ist männlich
Moderator


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RE: urheberechte Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von wilsonrecords
auch dann wenn das deine samplers sind hat die GEMA anspruch auf prüfung ob die von einem GEMA mitglied sind.

Wenn ich nichts mit der GEMA zu tun habe, haben die auch kein Recht, irgendetwas zu prüfen.

"Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitze Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind."


Zitat:
Trotzdem solltest du dir auch auf die Samplers das urheberrecht sichern.

Blödsinn ... ein Urheberrecht kann man sich nicht sichern.
Urheber ist man bereits in dem Moment, wo man sein Werk geschaffen hat.
§ 7 des Urheberrechtsgesetzes "Urheber ist der Schöpfer des Werkes"
Abgesehen davon ist ein urheberrechtlicher Schutz nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Wenn es um irgendwelche Drum-Loops oder "einfach-gestrickte" Samples geht, ist das u.U. nicht "kreativ" genug.

__________________

07.02.2008 14:13 Junker ist offline E-Mail an Junker senden Beiträge von Junker suchen Nehmen Sie Junker in Ihre Freundesliste auf
wilsonrecords wilsonrecords ist männlich


Dabei seit: 07.02.2008
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@ Junker

sorry als Moderator, solltest du nicht so leichtfertig über die dinge gehen.

zum einen, findest du kein presswerk/kopieranstalt die dir eine vervielfältugung durchführt, wenn keine GEMA Freistellung vorliegt.

Statt Link zu den AGB bitte googeln. CD Produktion,

die Gemafreistellung braucht auch der Privatmann als Selbstbrenner wenn er eigene musik auch nur vervielfältigt für freunde und mehr als ds reine material (rohling) nimmt.

zu deinem 2. nein - hier schmeisst du aber einiges durcheinander.

Zu Punkt 1
laut Gesetz, haben Verwertungsgesellschaften das Recht der Prüfung ob Werke von Mitgliedern verwendet werden.
Dieses Recht haben die Verwertungsgesellschaft die laut Gesetz ERNANNT wurden.
Die GEMA ist annerkannt weltweit die größte Verwertungsgesellschaft und vertritt weltweit im Gegenseitigkeitsabkommen Werke von Verwertungsgesellschaften dieser Länder in Deutschland.
Der Gesetzgeber sagt es ist zu Vermuten dass ein Werk von einer Verwertungsgesellschaft vertreten wird hier hat sich im Rechtsgebrauch der Begriff

GEMAVERMUTUNG entwickelt.

Eine Gemafreistellung ist bei Eigenwerken kostenlos - Nur für den Fall das Gemamaterial verwendet wird wird hier Anteilmäßig auch nur berechnet.
bei CD über 40 Min = 100% 10% vom Verkaufspreis mindestvergütung 62 ct davon dann der Anteil der Gemamusik. (bis 40 Min 32 ct.) bei MP3 Download 17,5 ct/titel

ALSO AUCH WENN DU NICHTS MIT DER GEMA ZU TUN HAST DIE FREISTELLUNG BRAUCHST DU.

ANMERKUNG. Abmahnvereine gehen gerne an Verkäufer die im Selbstkopierverfahren CDs anbieten weil viele keine Gemafreistellung beantragen zwar braucht man keine GEMA zu bezahlen, da es aber Vorschrift ist die GEMAFREISTELLUNG zu holen bleibt statt GEMA in jedem Fall der Rechtsanwalt des Verein der bezahlt werden muss.

Zu 2
Du verwechselt hier Begriffe und schmeisst da einiges durcheinander was miteinander nichts zu tun hat.

§7 Urhg sagt nur -Urheber ist der Schöpfer eines Werkes-

§10 (Sinngemäße Wiedergabe)
sagt wer unter einem Namen eine Werk veröffentlicht ist Uhrheber solange nicht durch einen anderen eine Einrede erfolgt.

Um zu verhindern dass auf diese Weise Veröffentlichungen blockiert werden können hat der Gesetzgeber Beweishürden aufgebaut.

Zusammenfassend - Wer ein Werk veröffentlicht ist Urheber -Veröffentlicht heisst = einer breiten Masse zugänglich machen -
Bei einer Körperlichen Verbreitung (Tonträger CD) muss eine Nachahltige Nachversorgung sicher gestellt werden.

ALSO WER VERÖFFENTLICHT UND DIESE VORGABEN BERÜCKSICHTIG HAT SICH SEINE URHBERSCHAFT GESICHERT

Die Schöpfungshöhe hat nichts mit der Kunst zu tun sondern stammt aus dem bürgelichen Gesetzbuch und dient nur dazu im Rechtsstreit zu bestimmen wie hoch der Künstleriche Aufwand war um ein Werk zu erstellen und dem Anspruch gemäß UrHG die angemssene Entlohnung des urheber zu bestimmen.


nach Artikel 5 Grundgesetz ist die Kunst frei - was Kunst ist bestimmt der Künstler.

Auch mit deiner Meinung auf Sampler gibt es keine Uhrheberschaft liegst du falsch, bzw interpretierst du anders als es der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung es meint.
Sämpler haben schutzrechte wie jedes andere Musikwerk.
Hiervon schließt der Gesetzgeber lediglich die aus die durch sampeln von vorgegebenen Beats auf Keyboard Computer automatisch erstellt werden. und in diesem System vorgegeben wird.

Sinn dieser Regelung ist:
Herstellern von Musikalicher Software (wozu auch die Software im Keyboard oder anderen Soundmaschinen gehört) die Möglichkeit zu nehmen sich alle Urheberrechte auf Kombinationen die mit diesen Geräten (Software) erzeugt werden können zu sichern.

ANMERKUNG: wenn das möglich wäre hätten die Instrumente (Software) Hersteller auf jede Art der Musik Anspruch auf Urheberschaft.

Siehe Sampler CD da heist es die Nutzung ist nur zu privaten Zwecken erlaubt.
MAGIX z.B. gibt die auch für Musikproduktionen frei und verlangt keine Tantiemen sondern lediglich die Nennung von MAGIX mit dem Hinweis das die Sampler von Magix stammen.

Kannst dich drauf verlassen was ich hier schreibe ist meine tägliche Praxis als Musikverleger und Komponist
07.02.2008 16:30 wilsonrecords ist offline Beiträge von wilsonrecords suchen Nehmen Sie wilsonrecords in Ihre Freundesliste auf
Junker Junker ist männlich
Moderator


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Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 4.030
Wohnort: 33129



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Zitat:
Original von wilsonrecords
sorry als Moderator, solltest du nicht so leichtfertig über die dinge gehen.

Tja, für den ehrenamtlichen Job ist man ja die Schelte bereits gewohnt Augenzwinkern

Zitat:
Original von wilsonrecords
zum einen, findest du kein presswerk/kopieranstalt die dir eine vervielfältugung durchführt, wenn keine GEMA Freistellung vorliegt.

Zu Zeiten von DEEP DANCE, SHARK ATTACK & Co. haben die Macher auch "irgendwo " ihre CDs pressen lassen. Das waren dann wohl sehr kulante Presswerke. Abgesehen davon wird der Ersteller dieses Thread sicherlich keine Auflage von 250.000 Stück anstreben. Folglich kann er auf Firmen zugreifen, die auch Kleinstauflagen produzieren. Und die fragen definitiv nicht nach einer GEMA-Freistellung.


Zum Thema GEMA-Freistellung kann man u.a. wie folgt nachlesen.

"Jede Produktion mit Audioinhalten ist bei der GEMA vorab anzumelden und von dieser für die Produktion freizugeben."
und
"GEMA-frei sind Stücke, die nicht bei der GEMA angemeldet worden sind oder deren Urheber seit mindestens 70 Jahren verstorben sind."

Sind dann Deiner Meinung nach Tonys Samples GEMA-freie Stücke, wenn er sie nicht anmeldet? Wenn ja, ist doch alles in Ordnung ... Tony braucht dann bei der GEMA auch nichts löhnen, oder?

Zitat:
Original von wilsonrecords
Zusammenfassend - Wer ein Werk veröffentlicht ist Urheber -Veröffentlicht heisst = einer breiten Masse zugänglich machen

Kann nicht sein. Beispiel: Ich möchte eine CD veröffentlichen und schicke Dir die Titel vorab zu, damit Du sie Dir anhörst und mir Deine geschätzte Meinung sagst ... Du klärst FÜR DICH ALLEINE die rechtlichen Dinge ab und veröffentlichst dann die CD unter Deinem Namen. Dann bist Du Deiner Aussage nach der Urheber, was aber falsch ist, denn der Urheber bin ich ... der Schöpfer des Werkes nach §7UrhG ... und nicht Du, der meine Werk heimlich unter seinem Namen veröffentlicht hat.

Zitat:
Original von wilsonrecords
Kannst dich drauf verlassen was ich hier schreibe ist meine tägliche Praxis als Musikverleger und Komponist

Sorry, aber das tue ich nicht. Nachdem ich alle Bücher von Ralf Höcker gelesen habe, glaube ich nicht mehr an das, was im Allgemeinen gedacht wird. Wenn ein Abmahnverein einen "Sample-Verkäufer" vor ein deutsches Gericht zerrt, haut der Richter ja auch nicht mit dem Hämmerchen auf den Holzklotz und sagt "Hiermit ist die Verhandlung geschlossen". Augenzwinkern

__________________

07.02.2008 17:38 Junker ist offline E-Mail an Junker senden Beiträge von Junker suchen Nehmen Sie Junker in Ihre Freundesliste auf
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