Dabei seit: 02.11.2005
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Musik / Samples privat verkaufen?
Hallo
Ich habe eine für mich sehr wichtige Frage. Ich möchte privat Samples verkaufen. Für alle die nicht wissen was Samples sind: Es sind elektronische Instrumente/Drums im Wav Format. Meine Frage ist nun: Ist es erlaubt privat über die eigene Homepage die Samples zu verkaufen und ab wann brauch ich ein Gewerbe. Wäre dankbar für ein paar Tipps und Hilfe da ich auf dem Gebiet kaum Erfahrungen habe.
Dabei seit: 27.05.2007
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RE: Musik / Samples privat verkaufen?
Jo, schwierig.
1. Rechtsberatung dürfen in Deutschland nur Anwälte usw. durchführen.
2. Jedes Gewerbe muß angemeldet werden. Gewerbe ist jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird
3. Die Samples für sich dürfen IMHO nicht gehandeltz werden, da Urheberrechte verletzt werden. Aber ich darf wegen 1. keine Rechtsberatung vornehmen.
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 4.030
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Ein Gewerbe solltest Du schon haben. Kostet ca. 20,-
Und da Du vermutlich anfangs keine großen Gewinne erzielen wirst, brauchst Du Dir auch keine Gedanken wegen der Steuererklärung machen.
Dabei seit: 02.11.2005
Beiträge: 697
Wohnort: Berlin
Themenstarter
Zitat:
3. Die Samples für sich dürfen IMHO nicht gehandeltz werden, da Urheberrechte verletzt werden. Aber ich darf wegen 1. keine Rechtsberatung vornehmen.
Urheberrechte werden in meinem Falle nicht verlertzt. Habe mich da schon erkundig ( alle Sounds sind selbst entworfen und somit gibt es keine rechtlichen Probleme) . Aber naja meine Frage ist nur wie kann ich sie verkaufen. Scheint schwerer zu sein als man zuerst denkt.
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Dabei seit: 27.05.2007
Beiträge: 16
Wohnort: HAmburg
Zitat:
Original von Tony
Zitat:
3. Die Samples für sich dürfen IMHO nicht gehandeltz werden, da Urheberrechte verletzt werden. Aber ich darf wegen 1. keine Rechtsberatung vornehmen.
Urheberrechte werden in meinem Falle nicht verlertzt. Habe mich da schon erkundig ( alle Sounds sind selbst entworfen und somit gibt es keine rechtlichen Probleme) . Aber naja meine Frage ist nur wie kann ich sie verkaufen. Scheint schwerer zu sein als man zuerst denkt.
Ach so. Dann isses doch einfacher als gedacht. Was Dir gehört, das darfst Du natürlich verkaufen.
Den Gewerbeschein gbts's für ein paar Mark. Und die Buchführung sollte anfangs auch kein Problem sein.
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 12
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urheberechte
auch dann wenn das deine samplers sind hat die GEMA anspruch auf prüfung ob die von einem GEMA mitglied sind.
Trotzdem solltest du dir auch auf die Samplers das urheberrecht sichern.
Auch wenn es sich nur um Sampler handelt muss Du eine Gemafreistellung haben.
Auch als Selbstbrenner
Dabei seit: 17.03.2007
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(CH)
Zitat:
Original von Tony
[QUOTE]Aber naja meine Frage ist nur wie kann ich sie verkaufen. Scheint schwerer zu sein als man zuerst denkt.
Einfachster Weg: EBAY.......dann könntest das ganze auch noch ausbauen, da einige Keyboards inzwischen auch einen Sampler haben um neue Voices zu erstellen. Wenn du jemanden hast der sich das in so eine Kiste lädt und daraus eine z.B. Tyos2 Voice macht hast es mit einem ganz anderen Markt zu tun, wo du kaum Mitbewerber hast und die Nachfrage sehr hoch ist, da man wie gesagt da fast gar nichts bekommt.
Damit du mal einen vergleich hast: unter dem Namen PEMO werden von einem Musikhaus solche Soundpakete angeboten:
Auf einer CD befinden sich 10 Sounds und kosten 99€......die verkaufen das ohne Ende!
Dabei seit: 06.03.2007
Beiträge: 4.030
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RE: urheberechte
Zitat:
Original von wilsonrecords
auch dann wenn das deine samplers sind hat die GEMA anspruch auf prüfung ob die von einem GEMA mitglied sind.
Wenn ich nichts mit der GEMA zu tun habe, haben die auch kein Recht, irgendetwas zu prüfen.
"Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitze Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind."
Zitat:
Trotzdem solltest du dir auch auf die Samplers das urheberrecht sichern.
Blödsinn ... ein Urheberrecht kann man sich nicht sichern.
Urheber ist man bereits in dem Moment, wo man sein Werk geschaffen hat.
§ 7 des Urheberrechtsgesetzes "Urheber ist der Schöpfer des Werkes"
Abgesehen davon ist ein urheberrechtlicher Schutz nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Wenn es um irgendwelche Drum-Loops oder "einfach-gestrickte" Samples geht, ist das u.U. nicht "kreativ" genug.
Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 12
Wohnort: neuwied
@ Junker
sorry als Moderator, solltest du nicht so leichtfertig über die dinge gehen.
zum einen, findest du kein presswerk/kopieranstalt die dir eine vervielfältugung durchführt, wenn keine GEMA Freistellung vorliegt.
Statt Link zu den AGB bitte googeln. CD Produktion,
die Gemafreistellung braucht auch der Privatmann als Selbstbrenner wenn er eigene musik auch nur vervielfältigt für freunde und mehr als ds reine material (rohling) nimmt.
zu deinem 2. nein - hier schmeisst du aber einiges durcheinander.
Zu Punkt 1
laut Gesetz, haben Verwertungsgesellschaften das Recht der Prüfung ob Werke von Mitgliedern verwendet werden.
Dieses Recht haben die Verwertungsgesellschaft die laut Gesetz ERNANNT wurden.
Die GEMA ist annerkannt weltweit die größte Verwertungsgesellschaft und vertritt weltweit im Gegenseitigkeitsabkommen Werke von Verwertungsgesellschaften dieser Länder in Deutschland.
Der Gesetzgeber sagt es ist zu Vermuten dass ein Werk von einer Verwertungsgesellschaft vertreten wird hier hat sich im Rechtsgebrauch der Begriff
GEMAVERMUTUNG entwickelt.
Eine Gemafreistellung ist bei Eigenwerken kostenlos - Nur für den Fall das Gemamaterial verwendet wird wird hier Anteilmäßig auch nur berechnet.
bei CD über 40 Min = 100% 10% vom Verkaufspreis mindestvergütung 62 ct davon dann der Anteil der Gemamusik. (bis 40 Min 32 ct.) bei MP3 Download 17,5 ct/titel
ALSO AUCH WENN DU NICHTS MIT DER GEMA ZU TUN HAST DIE FREISTELLUNG BRAUCHST DU.
ANMERKUNG. Abmahnvereine gehen gerne an Verkäufer die im Selbstkopierverfahren CDs anbieten weil viele keine Gemafreistellung beantragen zwar braucht man keine GEMA zu bezahlen, da es aber Vorschrift ist die GEMAFREISTELLUNG zu holen bleibt statt GEMA in jedem Fall der Rechtsanwalt des Verein der bezahlt werden muss.
Zu 2
Du verwechselt hier Begriffe und schmeisst da einiges durcheinander was miteinander nichts zu tun hat.
§7 Urhg sagt nur -Urheber ist der Schöpfer eines Werkes-
§10 (Sinngemäße Wiedergabe)
sagt wer unter einem Namen eine Werk veröffentlicht ist Uhrheber solange nicht durch einen anderen eine Einrede erfolgt.
Um zu verhindern dass auf diese Weise Veröffentlichungen blockiert werden können hat der Gesetzgeber Beweishürden aufgebaut.
Zusammenfassend - Wer ein Werk veröffentlicht ist Urheber -Veröffentlicht heisst = einer breiten Masse zugänglich machen -
Bei einer Körperlichen Verbreitung (Tonträger CD) muss eine Nachahltige Nachversorgung sicher gestellt werden.
ALSO WER VERÖFFENTLICHT UND DIESE VORGABEN BERÜCKSICHTIG HAT SICH SEINE URHBERSCHAFT GESICHERT
Die Schöpfungshöhe hat nichts mit der Kunst zu tun sondern stammt aus dem bürgelichen Gesetzbuch und dient nur dazu im Rechtsstreit zu bestimmen wie hoch der Künstleriche Aufwand war um ein Werk zu erstellen und dem Anspruch gemäß UrHG die angemssene Entlohnung des urheber zu bestimmen.
nach Artikel 5 Grundgesetz ist die Kunst frei - was Kunst ist bestimmt der Künstler.
Auch mit deiner Meinung auf Sampler gibt es keine Uhrheberschaft liegst du falsch, bzw interpretierst du anders als es der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung es meint.
Sämpler haben schutzrechte wie jedes andere Musikwerk.
Hiervon schließt der Gesetzgeber lediglich die aus die durch sampeln von vorgegebenen Beats auf Keyboard Computer automatisch erstellt werden. und in diesem System vorgegeben wird.
Sinn dieser Regelung ist:
Herstellern von Musikalicher Software (wozu auch die Software im Keyboard oder anderen Soundmaschinen gehört) die Möglichkeit zu nehmen sich alle Urheberrechte auf Kombinationen die mit diesen Geräten (Software) erzeugt werden können zu sichern.
ANMERKUNG: wenn das möglich wäre hätten die Instrumente (Software) Hersteller auf jede Art der Musik Anspruch auf Urheberschaft.
Siehe Sampler CD da heist es die Nutzung ist nur zu privaten Zwecken erlaubt.
MAGIX z.B. gibt die auch für Musikproduktionen frei und verlangt keine Tantiemen sondern lediglich die Nennung von MAGIX mit dem Hinweis das die Sampler von Magix stammen.
Kannst dich drauf verlassen was ich hier schreibe ist meine tägliche Praxis als Musikverleger und Komponist
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Zitat:
Original von wilsonrecords
sorry als Moderator, solltest du nicht so leichtfertig über die dinge gehen.
Tja, für den ehrenamtlichen Job ist man ja die Schelte bereits gewohnt
Zitat:
Original von wilsonrecords
zum einen, findest du kein presswerk/kopieranstalt die dir eine vervielfältugung durchführt, wenn keine GEMA Freistellung vorliegt.
Zu Zeiten von DEEP DANCE, SHARK ATTACK & Co. haben die Macher auch "irgendwo " ihre CDs pressen lassen. Das waren dann wohl sehr kulante Presswerke. Abgesehen davon wird der Ersteller dieses Thread sicherlich keine Auflage von 250.000 Stück anstreben. Folglich kann er auf Firmen zugreifen, die auch Kleinstauflagen produzieren. Und die fragen definitiv nicht nach einer GEMA-Freistellung.
Zum Thema GEMA-Freistellung kann man u.a. wie folgt nachlesen.
"Jede Produktion mit Audioinhalten ist bei der GEMA vorab anzumelden und von dieser für die Produktion freizugeben."
und
"GEMA-frei sind Stücke, die nicht bei der GEMA angemeldet worden sind oder deren Urheber seit mindestens 70 Jahren verstorben sind."
Sind dann Deiner Meinung nach Tonys Samples GEMA-freie Stücke, wenn er sie nicht anmeldet? Wenn ja, ist doch alles in Ordnung ... Tony braucht dann bei der GEMA auch nichts löhnen, oder?
Zitat:
Original von wilsonrecords
Zusammenfassend - Wer ein Werk veröffentlicht ist Urheber -Veröffentlicht heisst = einer breiten Masse zugänglich machen
Kann nicht sein. Beispiel: Ich möchte eine CD veröffentlichen und schicke Dir die Titel vorab zu, damit Du sie Dir anhörst und mir Deine geschätzte Meinung sagst ... Du klärst FÜR DICH ALLEINE die rechtlichen Dinge ab und veröffentlichst dann die CD unter Deinem Namen. Dann bist Du Deiner Aussage nach der Urheber, was aber falsch ist, denn der Urheber bin ich ... der Schöpfer des Werkes nach §7UrhG ... und nicht Du, der meine Werk heimlich unter seinem Namen veröffentlicht hat.
Zitat:
Original von wilsonrecords
Kannst dich drauf verlassen was ich hier schreibe ist meine tägliche Praxis als Musikverleger und Komponist
Sorry, aber das tue ich nicht. Nachdem ich alle Bücher von Ralf Höcker gelesen habe, glaube ich nicht mehr an das, was im Allgemeinen gedacht wird. Wenn ein Abmahnverein einen "Sample-Verkäufer" vor ein deutsches Gericht zerrt, haut der Richter ja auch nicht mit dem Hämmerchen auf den Holzklotz und sagt "Hiermit ist die Verhandlung geschlossen".