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Yabamiah

Mitglied

Beiträge: 2

1

Mittwoch, 29. August 2007, 13:21

Aktion gegen User nicht lizenzierter Software-Kopien

Hallo Leute, ich habe gehört das einige Softwarehersteller professioneller Audio-Software gegen User vermehrt vorgehen die nicht lizenzierte Software nutzen.

Bei der Aufdeckung gehen die Urheber immer gleich vor: Eine Ermittlerin (Frau ca. 25, sehr hübsch) meldet sich per Telefon bei Studios und Produzenten nach Produktionsmöglichkeiten und macht einen Besprechungstermin und läßt sich dann von dem Techniker/Musiker die Arbeitsweise zeigen und dabei auch eventuelle Waves-PlugIns vorführen. Dieses Gespräch wird verdeckt aufgezeichnet. Einige Wochen später gibt es dann eine Anzeige, was ja auch ok ist.

Mich interessiert dabei nicht die Sachlage sondern nur die Art und Weise wie entsprechende Beweise ermittelt werden. Das Urhebermissbrauch geanhndet wird ist dabei völlig richtig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Yabamiah« (30. August 2007, 12:27)

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Junker

Mitglied

Beiträge: 4 533

Wohnort: Delbrück

Beruf: Kaufmann

2

Mittwoch, 29. August 2007, 13:41

1. Verbrechen lohnt nicht, wie man an diesem Fall wieder sieht ;)
2. keinen ins Haus lassen :D
3. Sind verdeckte Aufzeichnungen vor Gericht zulässig?
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Bestimmte Mitglieder sollten bedenken: Art.5 GG gilt auch für Moderatoren !!!
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Fauphi

unregistriert

3

Mittwoch, 29. August 2007, 13:46

Mh, is ja eigentlich nicht unbedingt schlimm. Schließlich begehen die Studios ja ne Straftat.
Nur frag ich mich, ob das in Deutschland funktioniert, da der Beweis(also das Video) auch "illegal" aufgenommen wurde, und somit wahrscheinlich gar nich als Beweismittel anerkannt wird(oder täusch ich mich da?).
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Junker

Mitglied

Beiträge: 4 533

Wohnort: Delbrück

Beruf: Kaufmann

4

Mittwoch, 29. August 2007, 14:33

Der Kläger muß einen Beweisantrag stellen und das Gericht entscheidet dann zwischen dem Interesse an der Aufklärung der Straftat und dem Interesse des Angeklagten an seinem Persönlichkeitsrecht. Theoretisch dürfte es aber möglich sein, daß dem Antrag stattgegeben wird.

Folgendes Urteil kannst Du Dir ja mal durchlesen.
(Links können nur von angemeldeten Benutzern aufgerufen werden. Jetzt registrieren oder hier anmelden.)
(es geht im wesentlichen um den Stellenwert des Persönlichkeitsrechts)
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DjRacoon

Mitglied

Beiträge: 570

Wohnort: Tirol, Kufstein

5

Mittwoch, 29. August 2007, 15:23

Also wenn Studios schon illegal Plug ins verwendet, finde ich das völlig gerechtfertigt wenn man solche Studios auch verklagt. Immerhin sind diese Plug ins als "Arbeitsmittel" zu verstehen, und man verwendet sie um Profit zu machen. Andere Firmen gehen ja auch nicht in einen Baumarkt und klauen sich Bohrmaschinen usw. . Mein Kumpel hat selber ein Tonstudio und verwendet auch Waves Plug ins, hat aber auch die Lizenzen dafür.
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